Literatur zum Thema
Zur Filmfinanzierung finden Sie auch einige interessante Bücher in unserem Bücher- Verzeichnis.
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Filmunternehmen an der Börse |
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Filmfinanzierung und Filmförderung
Filmförderung nach dem Filmförderungsgesetz (FFG)
Der Film ist ein wichtiges Kultur- und Wirtschaftsgut. Erhalt und Entwicklung deutscher Filmkultur sind nur möglich auf der Basis einer funktionierenden Filmwirtschaft. Dieses Ziel ist in Deutschland - wie auch sonst in Europa und mit Ausnahme des US-amerikanischen Films auch in Übersee - nur durch öffentliche Förderung erreichbar. Bund und Bundesländer haben deshalb ein hohes Interesse daran, den Film- und Medienstandort Deutschland durch Förderung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Film- und Medienwirtschaft zu stärken.
Der Bund tut dies - gestützt auf Artikel 74 Nr. 11
Grundgesetz (Recht der Wirtschaft) - mit Hilfe des Filmförderungsgesetzes
(FFG). Zur Durchführung der Zielsetzungen des Gesetzes ist die
Filmförderungsanstalt (FFA) mit folgenden Aufgaben gegründet worden:
Das Gesetz fußt auf dem Grundsatz, dass alle, die vom Kinofilm profitieren, auch einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Produktion und Verbreitung des Kinofilms zu leisten haben. Das FFG sieht deshalb eine gesetzliche Abgabe der Filmtheater und Videoprogrammanbieter sowie freiwillige Beiträge der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten und der privaten Fernsehveranstalter vor. Die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt wird damit im wesentlichen nicht aus Steuermitteln, sondern von der Filmwirtschaft selbst finanziert.
Die Mittel werden von der Filmförderungsanstalt auf der
Grundlage des Filmförderungsgesetzes verwaltet und erreichten im Jahre 2002
eine Höhe von rd. 132 Mio. EUR. Die FFA ist eine Bundesanstalt des
öffentlichen Rechts. Sie führt ihre Geschäfte nach Maßgaben des aus
Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat sowie von Vertretern der
Bundesregierung, der Sparten der Film- und Videowirtschaft, von ARD und ZDF,
dem Verband privater Rundfunk- und Telekommunikation, IG Medien und
Deutscher Journalistenverband e.V. sowie der evangelischen und katholischen
Kirche zusammengesetzten Verwaltungsrats. Aus Mitgliedern des
Verwaltungsrats wird ein Präsidium unter der Leitung des Vorsitzenden des
Verwaltungsrats gebildet, das die Tätigkeit des Vorstands überwacht.
Förderbereiche
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Quelle: |
| Die Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien (BKM) |
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Filmförderer: |
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| Filmförderungsanstalt | www.ffa.de |
| Hessische Filmförderung | www.hessische-filmfoerderung.de |
| Filmstiftung NRW | www.filmstiftung.de |
| Filmbüro NordrheinW | www.filmbuero-nw.de |
| FilmFernsehFonds Bayern | www.fff-bayern.de |
| Filmbüro Bremen | www.filmbuero-bremen.de |
| Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen | www.nord-media.de |
| Kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern | www.film-mv.de |
| MSH Gesellschaft zur Förderung
audiovisueller
Werke in Schleswig-Holstein |
www.m-s-h.org |
| Filmboard Berlin-Brandenburg | www.filmboard.de |
| Film & Medienbüro Niedersachsen | www.filmbuero-nds.de |
| Exportunion | www.german-cinema.de |
| MEDIADesk | www.mediadesk.de |
| Stiftung Kuratorium junger deutscher Film | www.kuratorium-junger-film.de |
| Filmförderung Hamburg | www.filmfoerderung-hamburg.de |
| Mitteldeutsche Medienförderung | www.mdm-online.de |
| Medien- und Filmgesellschaft
Baden-Württemberg |
www.mfg.de |
| Kulturelle Filmförderung Schleswig- Holstein | www.infomedia-sh.de |