| Buchtipp: |
Filmrecht. Das Handbuch für die Praxis |
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Kann ich meine Idee schützen? Welche Rechte muss ich bei der Produktion eines Films erwerben? Worauf sollte ich bei der Auswertung eines Films achten? Das und vieles mehr erfährt der Leser der endlich erscheinenden Neuauflage von »Filmrecht. Das Handbuch für die Praxis« des Rechtsanwalts Wolfgang Brehm. Schon die erste Auflage wurde mit besonderer Aufmerksamkeit wahrgenommen, denn das aus der Praxis für die Praxis verfasste Buch ist sowohl für Filmschaffende als auch für Juristen gleichermaßen geeignet. |
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Es berät Sie:
Rechtsanwalt
Andres Heyn
Zulassung:
Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer,
Bleichenbrücke 9
20354 Hamburg
für die gesamte
Bundesrepublik Deutschland.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Urheberrecht, insbesondere Film- und Musikrecht, Medien- und
IT-Recht,
Wettbewerbs- und Markenrecht
Film-Ideen-Recht
Ob Sie nun Autor des zu verfilmenden Buches, Drehbuchautor des Exposés,
Treatments oder der Filmemacher sind: Eine Auseinandersetzung mit der
rechtlichen Kehrseite des kreativen und filmischen Schaffensprozesses ist
unabdingbar.
Je früher man sich die über rechtliche Möglichkeiten des Urheberschutzes, über Rechteklärung und Einholung der erforderlichen Lizenzen sowie sonstiger Fragen nachgedacht hat, desto besser. Die Unkenntnis darüber was eigentlich dem Urheberrechtsschutz unterfällt und welche
Rechteinhaber eigentlich zustimmen müssen, kann im schlimmsten Fall zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten und Klagen führen.
Probleme bereiten aber auch oft einseitige Verträge, die nur die Interessen des
"Goliaths" z.B. des Senders oder eines Verlages berücksichtigen. Der Autor, Drehbuchautor oder auch Produzent sieht sich oft
mit komplexen Total Buy-Out Sender-, Drehbuch-, Auftragsproduktions- oder Verfilmungs- und Optionsverträgen konfrontiert. Seitenlange Auflistung der zu übertragenen Rechte in den sogenannten Rechtekatalogen sind natürlich
auch nicht auf Anhieb verständlich.
Wenn die Produktion bereits am Laufen ist, fehlt für die Einschaltung eines Anwaltes meist nicht nur Zeit und Nerven, sondern kosten bereits
begangene Fehler dann auch meist viel Geld. Die rechtlichen und
wirtschaftlichen Spätfolgen, die auf Grund solcher Versäumnisse und
unvorteilhafter Verträge eintreten können, werden den Betroffenen
oftmals zu spät bewusst und "hinterher ist man ja bekanntlich immer schlauer".
Unkomplizierte aber dennoch qualifizierte und vor allem rechtzeitige "präventive" Rechtsberatung ist im heutigen Zeitalter durch Onlineberatung möglich.
Termine beim Anwalt sind kein
"Muss" mehr.
und für eine gute Beratung und bei einfachen Rechtsauskünften meist unnötig.
Zu prüfende Verträge können z.B. einfach per Email übermittelt werden.
Unbürokratische Onlineberatung spart sowohl für den Mandanten wie auch für den Anwalt Zeit und Geld.
Wie lange unser Anwalt für eine Beratung braucht, lässt sich ohne Rechtsanfrage aber leider nicht vorhersagen. Unser Anwalt übermittelt Ihnen daher gerne nach kurzer Einschätzung der sachlichen und rechtlichen Schwierigkeit Ihres Falles oder Ihrer Frage einen Vorschlag für eine angemessene Honorarvereinbarung. Außerdem besteht auch die Möglichkeit monatlich für einen Pauschalpreis eine bestimmte Anzahl an Fragen zu stellen oder einen bestimmten Umfang an rechtsanwaltlichen Beratungsstunden zu bekommen.
Zur Übermittlung Ihrer unverbindlichen Beratungsanfrage steht Ihnen unser Anfrageformular zu Verfügung.