Buchtipp:

Das Filmherstellungsrecht

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Es berät Sie:

Rechtsanwalt Andres Heyn

Zulassung:
Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer,
Bleichenbrücke 9

20354 Hamburg

für die gesamte
Bundesrepublik Deutschland.

Tätigkeitsschwerpunkte:
Urheberrecht, insbesondere Film- und Musikrecht, Medien- und IT-Recht, Wettbewerbs- und Markenrecht


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Film-Ideen-Recht


Ob Sie nun Autor des zu verfilmenden Buches, Drehbuchautor des Exposés, Treatments oder der Filmemacher sind: Eine Auseinandersetzung mit der rechtlichen Kehrseite des kreativen und filmischen Schaffensprozesses ist unabdingbar.

Je früher man sich die über rechtliche Möglichkeiten des Urheberschutzes, über Rechteklärung und Einholung der erforderlichen Lizenzen sowie sonstiger Fragen nachgedacht hat, desto besser. Die Unkenntnis darüber was eigentlich dem Urheberrechtsschutz unterfällt und welche Rechteinhaber eigentlich zustimmen müssen, kann im schlimmsten Fall zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten und Klagen führen.

Probleme bereiten aber auch oft einseitige Verträge, die nur die Interessen des "Goliaths" ­ z.B. des Senders oder eines Verlages berücksichtigen. Der Autor, Drehbuchautor oder auch Produzent sieht sich oft mit komplexen Total Buy-Out Sender-, Drehbuch-, Auftragsproduktions- oder Verfilmungs- und Optionsverträgen konfrontiert. Seitenlange Auflistung der zu übertragenen Rechte in den sogenannten Rechtekatalogen sind natürlich auch nicht auf Anhieb verständlich.

Wenn die Produktion bereits am Laufen ist, fehlt für die Einschaltung eines Anwaltes meist nicht nur Zeit und Nerven, sondern kosten bereits begangene Fehler dann auch meist viel Geld. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Spätfolgen, die auf Grund solcher Versäumnisse und unvorteilhafter Verträge eintreten können, werden den Betroffenen oftmals zu spät bewusst und "hinterher ist man ja bekanntlich immer schlauer".

Die Onlineberatung unseres Anwalts kann das aber verhindern.

Unkomplizierte aber dennoch qualifizierte und vor allem rechtzeitige "präventive" Rechtsberatung ist im heutigen Zeitalter durch Onlineberatung möglich.

Wie lange unser Anwalt für eine Beratung braucht, lässt sich ohne Rechtsanfrage aber leider nicht vorhersagen. Unser Anwalt übermittelt Ihnen daher gerne nach kurzer Einschätzung der sachlichen und rechtlichen Schwierigkeit Ihres Falles oder Ihrer Frage einen Vorschlag für eine angemessene Honorarvereinbarung. Außerdem besteht auch die Möglichkeit monatlich für einen Pauschalpreis eine bestimmte Anzahl an Fragen zu stellen oder einen bestimmten Umfang an rechtsanwaltlichen Beratungsstunden zu bekommen.
 

Zur Übermittlung Ihrer unverbindlichen Beratungsanfrage steht Ihnen unser Anfrageformular zu Verfügung.